Versicherungen Neubau Euskirchen

Wie sichern Sie Ihren Neubau ab?

Damit Ihre Baufinanzierung im wahrsten Sinne des Wortes „nicht einstürzt“, gibt es gleich drei Wege, um sich abzusichern. Alle drei stellen wir Ihnen kurz vor und geben Ihnen weitere Tipps, wie Sie dem Bau Ihres Traumhauses entspannt entgegenblicken können.

Sie sind die/der Bauherr*in und beauftragen Dritte mit ihrem Bauvorhaben? Dann schützen Sie Ihren Traum vom eigenen Haus ehe es zu eventuellen Sach- oder gar Personenschäden kommt. Noch bevor der erste Stein gesetzt ist, sollten Sie deshalb einige Dinge klären.

Auf einer Baustelle kann so einiges schief gehen, muss aber natürlich nicht. Für den Fall der Fälle können Sie sich absichern. Wie Sie das am besten tun und was Sie benötigen? Bei diesen Fragen unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen von Anfang an kompetent zur Seite.

1.Bauherrenversicherung

Beginnen wir mit der wichtigsten Bauversicherung – der Bauherrenversicherung. Diese sollten Sie rechtzeitig vor Baubeginn abschließen. Da Sie als Bauherr dazu verpflichtet sind, Mithelfende bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden, sind alle Helfer versichert, auch wenn diese unentgeltlich bei Ihnen arbeiten. Die Bauherrenversicherung schützt Sie dabei vom ersten Spatenstich bis zur Endabnahme der Bauleistungen vor privatrechtlichen Schadensersatzforderungen.

Pauschal werden drei Millionen Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden empfohlen. Der Betrag richtet sich allerdings auch nach den Baukosten von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung, wobei das Grundstück nicht mitgerechnet wird. Eigenleistungen werden gesondert angegeben. Manche Bauherren sind bereits über ihre Privathaft­pflicht­versicherung geschützt, allerdings reicht diese zumindest nur für kleinere Baustellen bis etwa 50.000 Euro.

Sollten sich im Laufe der Bauarbeiten, die Kosten der versicherten Bausumme erhöhen, ist dies sofort bei uns zu melden und ihre Bauherrenversicherung bedarf einer dringenden Anpassung bzw. Erweiterung. Im Falle eines Schadens, kommt die Erhöhung der Versicherungssumme zu spät, und Sie laufen Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren. Damit dies nicht passiert, stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.

2. Bauleistungsversicherung

Die nächste Versicherung, die Sie abschließen sollten, nennt sich auch Bauwesenversicherung. Sie greift dann, wenn es um unvorhersehbar eingetretene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit geht und leistet hier Ersatz.

Ein Beispiel: Kurz vor dem Einzug in Ihr Eigenheim werden die neu eingebauten Fenster gestohlen oder aus Versehen von einem Arbeiter beschädigt. Da Sie eine Bauleistungsversicherung haben, ersetzt diese den Schaden, da dieser während der Bauphase an einem Versicherungsgegenstand entstanden ist. Eine rechtzeitige Versicherung macht hier definitiv Sinn, denn solche Bauleistungsschäden können Ihr Bauvorhaben mal eben bis zu 100 Prozent teurer werden lassen.

Versichert wird also der Wert der Bauleistungen. Hier empfehlen wir auch den Einschluss der Architektenleistungen, die Kosten für eine Garage & Co. Das gilt natürlich auch für den Wertumfang Ihrer geplanten Eigenleistungen. Befindet sich Ihr Baugrundstück beispielsweise in der Nähe zu einem Gewässer, kann es zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen. Hier besprechen wir vor Abschluss Ihren persönlichen Fall individuell.

Noch ein Tipp: Sollten Sie später einmal komplexe Modernisierungsarbeiten an Ihrem Eigentum vornehmen, raten wir Ihnen ebenfalls zu einer Bauleistungsversicherung.

3. Feuerrohbauversicherung

Die dritte Versicherung, die wir Ihnen ans Herz legen, betrifft den elementaren Schutz vor finanziellen Schäden. Wie der Name schon verrät, geht es um Brand-, aber auch Naturgefahren. Besonders der Rohbau eines Gebäudes ist sehr anfällig für Schäden durch Brände, Blitzschläge oder Explosionen.

Inkludiert sind dann jeweils auch die Folgeschäden, die z.B. ein Feuer verursacht, wie Rauchentwicklung oder das Löschwasser der Feuerwehr. Mitversichert sind auch sämtliche Baumaterialien, die Sie auf dem Gelände gelagert haben und ebenfalls vom Schaden betroffen sind. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich dabei nach den Kosten, die Ihnen entstehen, wenn im schlimmsten Fall das Gebäude abgebrannt ist und Sie komplett neu bauen müssen.

Übrigens: Auch Sturm und Wasser sind weitere Elemente, die Ihren Rohbau beschädigen können, gegen die Sie sich ebenfalls absichern können. Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, auch hier gilt wieder – ein in rechtzeitiger Abschluss vor dem ersten Spatenstich ist dringend erforderlich.

Sie haben Fragen oder möchten gleich eine Versicherung abschließen? Unsere Spezialisten beraten Sie zeitnah und unverbindlich. Gemeinsam finden wir die Versicherung, die zu Ihnen passt.

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